08.06.1998

Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)

Das Bundeskabinett hat am 6. November 1997 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verabschiedet. Der Gesetzentwurf wird die parlamentarischen Hürden im April und Mai 1998 nehmen; das Gesetz wird (höchstwahrscheinlich) am 30. Juni 1998 in Kraft treten.

Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) bringt wesentliche Änderungen für deutsche Unternehmen aller Rechtsformen, insbesondere aber für den Vorstand/die Geschäftsführung, für den Aufsichtsrat/den Beirat, für den Abschlußprüfer und für die Internen Revisoren.

Mit dem Gesetz werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen will der Gesetzgeber Schwächen und Verhaltensfehlsteuerungen im deutschen System der Unternehmenskontrolle korrigieren....

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