21.07.2005

Der Haustrunk und seine steuerliche Handhabung

Die steuerrechtlichen Vorschriften, die sich mit dem Haustrunk der Brauwirtschaft befassen, sind seit einigen Jahren unverändert. Lediglich die Höhe des Wertes der steuerfrei an Arbeitnehmer abzugebenden Menge wurde im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes 2004, mit dem bekanntlich auch die Biersteuermengenstaffel für mittelständische Brauereien beschnitten wurde, von ehemals 1200 EUR auf jetzt 1080 EUR reduziert. Der Beitrag gibt auf Fragen hinsichtlich einzelner Steuerarten und verschiedener Getränke Antwort.
n der Beratungspraxis ergeben sich immer wieder Fragen zur steuerlichen Behandlung des Haustrunks, die sich sowohl auf die Biersteuer als auch auf die Einkommen- und Umsatzsteuer beziehen. Dies nehmen wir zum Anlass, den Sachverhalt nochmals etwas ausführlicher darzustellen. 2 Ziff.

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