Historische Neubewertung des Reinheitsgebotes
Das Bayerische Reinheitsgebot von 1516 gilt als die erste flächendeckend für ganz Bayern gültige Verordnung, wonach Bier nur aus Gerste, Hopfen und Wasser bestehen sollte. Die neuesten Forschungen des Bad Reichenhaller Stadtheimatpflegers PD Dr. Johannes Lang ergeben nun allerdings ein anderes Bild, das zu einer historischen Neubewertung des weltberühmten Reinheitsgebots führt.