15.03.2011

Produktsicherheit von Glasflaschen

Bierflaschen aus Glas tragen ein Produktrisiko in sich, welches sowohl seitens der Glashütte als auch seitens der Brauerei technisch nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Immer wieder kommt es zu Schadenfällen mit spontan explodierenden Bierflaschen, wobei häufig körperliche Schäden und Verletzungen bei Verbrauchern zu beklagen sind. Um dieses unvermeidliche Produktrisiko zu minimieren, müssen an die eingesetzten Glasflaschen qualitative Mindestanforderungen gestellt werden, die zwischen Glashütte und Brauerei vertraglich zu vereinbaren sind. Beim Design der Glasflaschen ist darauf zu achten, dass es nicht durch erhabene Glasprägungen oder durch eine ungünstige Formgebung zu einer Verringerung der Festigkeitseigenschaften kommt. Der Beitrag fasst die wesentlichen Anforderungen zusammen und gibt so Hilfestellung zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht. Er ist die Zusammenfassung eines auf dem 2. Brauwissenschaftlichen Seminar in Wuhan (7. bis 10. März 2011) gehaltenen Vortrages.

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