Einsendeschluss Frühvermälzung 2020 ist der 30. September 2020
04.08.2020

Aufruf zur Frühvermälzung

BGT | Der Lehrstuhl für Brau- und Getränketechnologie (BGT) führt auch im Jahr 2020 wieder Frühvermälzungen durch. Wie immer interessiert die Qualität des neuen Jahrgangs, das Mälzungsverhalten sowie die qualitative Beschaffenheit der Gersten und Malze.

Der BGT bittet um zahlreiche Beteiligung, um einen guten Überblick über die diesjährige Gerstenernte vermitteln zu können. Gegenstand der Frühvermälzung sind Sommerbraugersten, Wintergersten und Brauweizen. Die erforderliche Gersten- bzw. Weizenmenge beträgt 2,5 kg je Probe.

Hinweise zu den Verfahren

Seit der Ernte 2012 erfolgte die Umstellung in der Braugersten-evaluierung vom Kongressmaischverfahren auf das isotherme 65 °C-Maischverfahren.

Weiterhin kommt für die Untersuchungen im Rahmen der Frühvermälzung in Anlehnung an das Bundessortenamt (BSA) und das Berliner Programm das BSA-Standardverfahren 5 Tage – 18/14 °C – 45 Prozent zur Anwendung.

Auf Wunsch bietet der BGT an, die Untersuchungen im Rahmen der Frühvermälzung 2020 mit beiden Maischverfahren (Kongressmaischverfahren sowie isothermes 65 °C-Maischverfahren) bzw. auch die Vermälzung zusätzlich mit einer weiteren Berliner Programm Mälzungsvariante – 5 Tage – 18/14 °C – A 45 % (Standard)/ B 43 % / C 41 % / D 39 % durchzuführen. Der Preis berechnet sich pro durchgeführtem Mälzungsansatz bzw. Mälzungsverfahren.

Insbesondere ist der BGT in diesem Jahr an Weizenmustern interessiert, um auch hier einen Abgleich zwischen den beiden Labormaischverfahren durchführen zu können.

Um einen Überblick über die Anbaugebiete und die auf dem Markt vorhandenen Sorten zu erhalten, werden die Einsender gebeten, diese, sofern bekannt, unbedingt anzugeben. Zur Übermittlung der Daten ist außerdem eine Email-Adresse nötig. Die Ergebnisse werden in einem jährlichen Abschlussbericht veröffentlicht.

Die Einsendungen zur Frühvermälzung werden unmittelbar ab Erntebeginn erbeten, der Einsendeschluss ist der 30. September 2020. Aus organisatorischen Gründen und im Interesse einer zügigen Fertigstellung des Abschlussberichtes kann der BGT zu späteren Zeitpunkten eingesandte Proben nicht mehr berücksichtigen. Solche zu spät eingesandten Proben unterliegen dann auch nicht mehr den preislichen Sonderkonditionen der Frühvermälzung. Weitere Informationen unter www.lbgt.wzw.tum.de

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