15. Juli 2020: Bundeskartellamt hat keine Bedenken gegen Kooperation von Radeberger und Früh zur Produktion von Kölsch
01.09.2020

Radeberger und Früh dürfen kooperieren

Das Bundeskartellamt teilte im Juli 2020 mit, dass eine Kooperation der Radeberger Gruppe KG und der Cölner Hofbräu P. Josef Früh KG zur Produktion von Kölsch vom Kartellverbot freigestellt sein dürfte und kein Anlass für ein Einschreiten besteht.

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