24.05.2011

Kartellrecht für die Brauwirtschaft

Trotz des intensiven Wettbewerbs in der Lebensmittelwirtschaft und des umfassenden kartellrechtlichen Ordnungssystems auf europäischer und nationaler Ebene hat die Anzahl kartellrechtlicher Verfahren zugenommen. Diese Verfahren führen zu Hausdurchsuchungen, Gerichtsverfahren und Bußgeldern. Nach Mitteilung des Bundeskartellamtes steht die Lebensmittelwirtschaft hier mehr denn je im Fokus. Dabei hat das Bundeskartellamt auch das Spannungsfeld von anbietender Wirtschaft und Lebensmittelhandel im Visier. Margendruck, unerlaubte Preisabsprachen und unzulässige Konditionsabsprachen sind nur einige Stichworte, die zur Unsicherheit führen. Diese Unsicherheit wurde seitens des Bundeskartellamtes noch verstärkt, indem es im April 2010 unter Marktbeteiligten und Verbänden ein informelles Schreiben zirkuliert hat, das die Rechtsauffassung der Behörde zu bestimmten, als kartellrechtlich problematisch bewerteten Geschäftspraktiken zusammenfasst.

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