05.11.2013

Bürgschaft zur Absicherung von Arbeitszeitkonten

Der Einsatz von Arbeitszeitkonten-Modellen ist in modernen Betrieben nicht mehr wegzudenken, da man so Auftragsspitzen abfangen bzw. bei umsatzschwächeren Zeiten Kompensation betreiben kann. Stunden aus Mehrarbeit, die auf Arbeitszeitkonten angesammelt werden, sind jedoch nicht insolvenzfest. Die Versicherungswirtschaft bietet mit diversen Bürgschaften die Möglichkeit, zumindest einen Teil des Arbeitszeitguthabens zu sichern.

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