12.08.2014

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMiVO), Teil 5

Neben den Grundzutaten Wasser, Malz, Hopfen und Hefe (vgl. Teil 4 der Artikelserie in BRAUWELT Nr. 27-28, 2014, S. 828-830) kann das Zutatenverzeichnis auf einem deutschen Bier noch weitere Elemente enthalten. Im Speziellen sind hier die Zutaten Farbebier und Gärungskohlensäure zu nennen. Des Weiteren wird auf die nach der LMiVO verpflichtenden Kennzeichnungselemente wie Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Lagerhinweise und Anschrift des Lebensmittelunternehmers eingegangen.

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