09.09.2014

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMiVO), Teil 6

Wichtige Elemente zur Kennzeichnung von Lebensmitteln sind die Angaben zum Ursprungsland/Herkunftsort und Alkoholgehalt sowie die Nährwertdeklaration. Diese drei Deklarationselemente sind bei Bier und Biermischgetränken nur unter bestimmten Bedingungen verpflichtend anzugeben.

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