17.04.2012

Alkoholfreies Bier weiter auf dem Vormarsch

Aufgrund des Biersteuergesetzes sind Biere mit einem Alkoholgehalt von 0,5 Vol.-% oder weniger (alkoholfreies Bier und Malztrunk) nicht mehr Steuergegenstand und daher nicht mehr in der Biersteuerstatistik erfasst. Der Deutsche Brauer-Bund e.V., Berlin, veröffentlicht seit zwei Jahren auch für seine Verbandsmitglieder keine Daten mehr über alkoholfreies Bier und Malzbier in den einzelnen Bundesländern, da die meisten großen Brauereien aus dem Brauerbund ausgetreten sind. Der jährlichen Absatzabfrage der Autoren folgen dankenswerterweise fast alle Brauereien mit einem Ausstoß über 75 000 hl, die in der Ländertabelle veröffentlichten Daten für die kleineren Brauereien sind mit den Landesverbänden abgestimmt. So finden Sie im folgenden Beitrag Zahlen, die Ihnen einen genauest möglichen Überblick geben.

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