24.06.1998

Sicherheit in der Gastronomie. Einbau von CO2-Gaswarnanlagen

Mit der Erweiterung der technischen Regeln für Getränkeschankanlagen durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung vom 7. Mai 1996 sollen in Zukunft Unfälle durch CO2 in der Gastronomie verhindert werden.

Geschützt werden durch die Maßnahme mehrere hunderttausend Betreiber, Beschäftigte und Außenstehende wie z.B. Lieferanten, Hausbewohner usw. Es ist absolut unverständlich, wie wenig Interesse, trotz einiger tödlicher und einer Vielzahl von Beinahe-Unfällen, der Durchführung dieser Gesetzgebung bislang in manchen Regionen entgegengebracht wurde.

Zum 1. Juni 1998 war nunmehr Handlungsbedarf angesagt, möchte man nicht das Risiko einer Schließung der Schankanlage, einer entsprechenden Ordnungsstrafe oder den Weg zum Flaschenbier antreten.
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