30.11.1998

Mögliche Auswirkungen der Entwicklungen in der Stromversorgung für Betriebe der Getränkeindustrie

Nach langer Diskussion ist mit der Unterschrift durch den Bundespräsidenten am 29. 04. 98 ein neues Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Damit wird in Deutschland der Weg zur Liberalisierung der Energiewirtschaft geöffnet.
Nachdem sich der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat nicht über die Energierechtsreform hat einigen können, hat die SPD zusammen mit den Ländern Hessen und Hamburg am 24. 06. 98 Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Diese Klage beruht auf einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Wieland, der zu der Auffassung kommt, daß das neue Energiewirtschaftsgesetz verfassungswidrig zustande gekommen ist, weil es Verwaltungsverfahren der Länder betreffend, deren Zustimmung benötigt hätte. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes führt..

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