13.08.2013

Spitzenausgleich bei Strom- und Energiesteuer

Jedes Unternehmen des produzierenden Gewerbes muss, wenn es weiter vom Spitzenausgleich profitieren will, ein Energiemanagementsystem (EnMS) oder ein Umweltmanagementsystem (UMS) nach EMAS betreiben. Mit der Einführung muss noch im Jahr 2013 begonnen werden, um für 2013 den Spitzenausgleich zu bekommen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben darüber hinaus noch die Möglichkeit, anstelle eines EnMS oder UMS ein Energieaudit EN 16247-1 oder ein alternatives System zu nutzen. Zur Gewährung des Spitzenausgleichs für 2013 muss auch hier die Einführung noch in diesem Jahr begonnen werden.

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