Die Einbindung der Betriebsärzte in die Covid-19-Impfungen könnte zu einer deutlichen Erhöhung der Impfquote und zur Impfbereitschaft beitragen
27.04.2021

Einbindung von Betriebsärzten in die Impfkampagne

Verbände der deutschen Getränkewirtschaft | Die Verbände der deutschen Getränkewirtschaft appellieren im April 2021 in einer gemeinsamen Initiative an die zuständigen Stellen, alle denkbaren Möglichkeiten auszuschöpfen, um einen möglichst großen Teil der Bevölkerung in möglichst kurzer Zeit verlässlich und sicher zu impfen.

In diesem Zusammenhang bieten die Unternehmen der Getränkewirtschaft an, ihre internen oder externen Betriebsarzt-Strukturen, die über langjährige Erfahrung mit Impfprozessen verfügen, in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden zu nutzen.

Die von Seiten der Pharmaindustrie in Aussicht gestellte Aufstockung der Liefermengen von Impfstoffen dürfte schon bald dazu führen, dass in Deutschland zwar ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, die Kapazitäten in den Impfzentren jedoch bei weitem nicht ausreichen, um die wachsende Impfstoffmenge in der gebotenen maximalen Geschwindigkeit zu verimpfen, so die Verbände.

Betriebsarzt-Strukturen könnten zur Erhöhung der Impfbereitschaft beitragen

„Dank positiver Erfahrungen etwa im Bereich der Grippe-Vorsorgeimpfungen wären Unternehmen der Getränkewirtschaft in der Lage, auch kurzfristig in Impfkampagnen eingebunden zu werden und für den Fall, dass genügend Impfdosen geliefert würden, schnell ihren Beitrag zu leisten, um eine möglichst hohe Zahl von Impfungen zu verabreichen“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der sechs Verbände. „Dies würde in den vorhandenen und bewährten Strukturen nicht nur zu einer deutlichen Erhöhung der Impfquote beitragen, es kann auch ein konkreter Beitrag zur höheren Impfbereitschaft sein.“ Die Impfung über den Betriebsarzt finde vielfach im direkten Umfeld des Arbeitsplatzes statt, sodass es weder einer Terminvereinbarung noch des Aufsuchens eines Impfzentrums bedürfe.

Ausdrücklich begrüßt die deutsche Getränkewirtschaft die Änderung der Impfverordnung vom 11. März 2021, mit der eine allgemeine Rechtsgrundlage geschaffen wurde, die eine Einbeziehung von Betriebsärzten bzw. betriebsärztlichen Diensten inklusive medizinischer Fachkräfte sowie niedergelassener Ärzte und ärztlicher Einrichtungen bei der zentralisierten Impfung grundsätzlich ermöglicht.

„Wir halten die möglichst zeitnahe Einplanung und Einbindung von hierzu bereiten Betriebsärzten bei der Impfung im Allgemeinen, aber gerade auch bei der Impfung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ernährungswirtschaft im Speziellen für unbedingt geboten, da hierdurch nicht nur die Impfgeschwindigkeit erhöht werden kann, sondern auch die Funktionsfähigkeit der systemrelevanten Lebensmittelwirtschaft sichergestellt wird“, erklären die Verbände. Voraussetzung sei allerdings, dass über die Strukturen in den Ländern und vor Ort in den Kommunen die entsprechenden Impfstoffe effektiv bereitgestellt bzw. vermittelt werden können. Nur so könne die gesamte Ernährungswirtschaft einen konkreten Beitrag zu einer raschen und möglichst breiten Impfung leisten und helfen, die Krise „gemeinsam so schnell wie möglich zu bewältigen“.

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